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Mehr als die Rampe vor der Tür

| Qualitus | Blog

Inklusion ist, wenn alle mitmachen können. Und es sollen alle mitmachen können, so einfach ist das. Dafür braucht es Barrierefreiheit, unter der wir meistens bauliche Maßnahmen verstehen: breite Türen, große Toilettenräume, Rollstuhlrampen. Aber was ist mit Digitalisierung?

Sie umfasst immer mehr Lebensbereiche, eröffnet immer neue Chancen. Also müssen wir Barrierefreiheit größer denken, sie nicht als Kür, sondern als Pflicht definieren. Genau das macht das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das BFSG (auch) private Wirtschaftsakteure dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen selbstverständlich auch Lernplattformen und Lerninhalte. Im Fokus stehen dabei vier Aspekte:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte und Funktionen sind so gestaltet, dass sie – auch mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen – erkannt und verstanden werden können
  • Bedienbarkeit: Websites, Apps oder Lernmodule lassen sich auch ohne Maus zuverlässig steuern und nutzen
  • Verständlichkeit: Klare Sprache, logische Strukturen und eindeutige Beschriftungen machen Inhalte leicht zugänglich
  • Robustheit: Inhalte funktionieren auf möglichst vielen Geräten, in verschiedenen Browsern und mit Hilfsmitteln wie Screenreadern

Barrierefreiheit ist kein Geschenk des Himmels. Sie ist Ergebnis sorgfältiger Prüfung und konsequenter Umsetzung. Beides ist unverzichtbar, allerdings aufwändig.

Wir haben auf Basis unserer eigenen Erfahrungen ein Prüfverfahren entwickelt, mit dem wir Ihre digitalen Lernangebote analysieren können. Ergebnis einer solchen Prüfung ist ein transparenter und verständlicher Bericht, der genau aufzeigt, wo bei Ihnen die Optimierungspotenziale liegen. Auf dieser Basis können Sie entscheiden, welche der empfohlenen Maßnahmen Sie umsetzen und welche nicht. So wie Sie entscheiden, ob Sie selbst optimieren oder es mit uns tun.

Tragen Sie mit dazu bei, dass alle Menschen mitmachen können. Und erfüllen Sie dadurch im Vorbeigehen aktuelle gesetzliche Auflagen.

Wollen Sie mehr wissen, schreiben Sie einfach an interesse@qualitus.de.

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